allgemeine Hinweise

Sehr geehrte Eltern,
der Zustand vieler Schließfächer ist nicht mehr reparabel. Der Schulträger, hat sich in Abstimmung mit der Schulkonferenz, für eine komplette Erneuerung - auf Basis des Mietmodells - entschieden. Die kostenpflichtige Mietvariante gilt nur für das Haus 1. Im Haus 2 sind alle Schließfächer weiterhin kostenlos nutzbar.
Die neuen Schließfächer werden zum Schuljahresbeginn 2022-23 verfügbar sein. Für einen geringen monatlichen Betrag, kann Ihr Kind weiterhin seine Kleidung, Unterrichtsmaterialien und Wertsachen sicher in der Schule aufbewahren.

Wenn Sie keinen Gebrauch von einem neuen Schließfach machen möchten, müssen Jacken u.ä. in einem extra einzurichtenden Garderobenraum untergebracht werden. Dieser ist nicht verschlossen und jederzeit begehbar. Die Kleidungsstücke sind nicht gegen Diebstahl versichert. Eine Möglichkeit zur Lagerung von Unterrichtsmaterialien wird dort nicht möglich sein. Die Lagerung von Jacken in den Unterrichtsräumen ist aus brandschutztechnischer Sicht verboten.

Kostenpflichtige Schließfächer im Haus 1 - Klassen 7 bis 12

Elterninformation und Onlinemietvertrag (Empfehlung!)

händisch ausfüllbarer Mietvertrag

Kostenlose Schließfächer im Haus 2 - Klassen 5 und 6

Mit der Übernahme des Schlosses sind folgende Regelungen vom Schüler bzw. dessen Sorgeberechtigten (nachfolgend Nutzer genannt) zu beachten:

  1. Das Schließfach ist pfleglich zu behandeln, ausschließlich zur Aufbewahrung der Garderobe und persönlicher Schulsachen zu verwenden, weder außen noch innen zu bekleben und stets sauber zu halten.
  2. Am Ende eines jeden Schuljahres ist das Fach restlosleer zu räumen. Das Schloss wird zu Hause sicher verwahrt und im neuen Schuljahr erneut verwendet. Am Ende der Klasse12 bzw. beim Verlassen der Schule wird das Schloss in der Schule abgegeben.
  3. Das übergebene Vorhängeschloss darf nicht durch eigene Vorhängeschlösser ausgetauscht werden. Die Schulleitung ist berechtigt, fremde Vorhängeschlösser ohne Ankündigung zu entfernen.
  4. Der Nutzer haftet für den Verlust des Vorhängeschlosses mit dem Wiederbeschaffungswert (15,00€).
  5. Bei zweckwidriger Nutzung des Schließfaches bzw. in Gefahrensituationen ist die Schulleitung berechtigt, ohne Zustimmung des Nutzers das Schließfach zu öffnen.
  6. Die Versicherung des Schließfachinhaltes außerhalb der Unterrichtszeit obliegt dem Nutzer. Eine Haftung für den Schließfachinhalt wird von der Stadt Frankenberg/Sa. grundsätzlich nicht übernommen.