Hausordnung
Unterrichtszeiten
Stunde | Unterrichtszeiten | Pausen |
---|---|---|
1. | 07.30 – 08.15 Uhr | 08.15 – 08.20 Uhr |
2. | 08.20 – 09.05 Uhr | 09.05 – 09.25 Uhr |
3. | 09.25 – 10.10 Uhr | 10.10 - 10.15 Uhr |
4. | 10.15 – 11.00 Uhr | |
1.große Pause (30 Minuten) | ||
5. | 11.30 – 12.15 Uhr | 12.15 – 12.25 Uhr |
6. | 12.25 – 13.10 Uhr | |
2. große Pause (30 Minuten) | ||
7./8. | 13.40 – 15.10 Uhr |
Besondere Belehrungen
- Schulvertrag (5. Klasse)
- Brandschutzordnung
- Zimmerordnung für Fachräume
- Biologie
- Chemie
- Physik
- Musik
- Sport
- Informatik
1. Allgemeine Ordnungsregeln
1. Der Umgang miteinander ist von gegenseitiger Achtung, Toleranz und Respekt geprägt.
2. Fundsachen werden im Sekretariat abgegeben.
3. Jede Beschädigung schulischen Eigentums ist im Sekretariat oder der Schulleitung unverzüglich mitzuteilen. Für schuldhafte Beschädigungen fremden Eigentums haftet der Verursacher.
4. Lehrbücher werden dem Schüler unentgeltlich zur Nutzung überlassen. Sie sind mit einem wieder entfernbaren Schutzumschlag zu versehen. Eintragungen dürfen nicht vorgenommen werden. Bei Verlust oder Beschädigung sind der/die Schüler/ Erziehungs-berechtigten an den Wiederbeschaffungskosten zu beteiligen.
5. Für Wertsachen, persönliches Eigentum und Geld übernimmt die Schule keine Haftung.
6. Unfälle sind unverzüglich im Sekretariat zu melden.
7. Für die Ordnung und Sauberkeit in den Klassenräumen, in den Schulgebäuden und auf den Schulhöfen sind alle mitverantwortlich.
8. In den Unterrichtszeiten sind die Eingangstüren geschlossen zu halten.
9. Schulfremde Personen müssen sich im Sekretariat anmelden. Während der Pausen ist den SchülerInnen der Zutritt in die Gebäude H I und H II gewährt.
2. Verhalten vor und nach dem Unterricht
1. Ab 7.10 Uhr stehen den Schülern/innen die Unterrichtsräume und ein Aufenthaltsraum (Foyer II, Haus I) zur Verfügung.
2. Das Parken auf dem Schulhof ist an Unterrichtstagen von 7.00 – 15.30 Uhr untersagt. Das Be- und Entladen ist gestattet, sollte aber nicht während der großen Pausen stattfinden.
3. Fahrräder können am Fahrradständer neben der Schule abgestellt werden und müssen gesichert werden. Auf dem Schulgelände wird das Fahrrad geschoben.
4. Mopeds und Motorräder können auf dem Parkplatz vor der Schule oder auf öffentlichen Parkflächen im Stadtgebiet abgestellt werden. Es besteht jedoch kein Versicherungsschutz. Feuerwehrzufahrten und Fluchtwege sind ständig freizuhalten.
5. Nutzungen von Räumen außerhalb der Unterrichtszeiten bedürfen der Zustimmung der Schulleitung und sind im Sekretariat anzumelden.
6. Mäntel und Jacken gehören in das Schließfach bzw. an die dafür vorgesehenen Garderobenhaken. Wertsachen haben darin nichts verloren.
7. Kopfbedeckungen u.ä. werden im Schulgebäude nicht getragen.
8. Nach jeder Unterrichtsstunde ist von der jeweiligen Klasse (Ordnungsdienst) das Zimmer im ordentlichen Zustand zu verlassen. Nach der letzten Stunde (Zimmerplan beachten!) sind zusätzlich noch die Stühle hochzustellen.
9. Das Sitzen auf Fensterbänken, Tischen und dem Fußboden ist nicht erlaubt (Unfallvermeidung!)
10. Nottreppenhäuser sind keine Aufenthaltsräume.
3. Verhalten während des Unterrichts, in den Pausen und in den Freistunden
1. Alle Schüler/innen erscheinen pünktlich zum Unterricht und gewährleisten ihre Arbeitsbereitschaft. Ab dem Vorklingeln halten sich alle in ihrem Unterrichtsraum auf. Bei Nichterscheinen einer Lehrkraft informiert der Klassensprecher nach spätestens 15 Minuten die Schulleitung bzw. das Sekretariat.
2. Für Fachräume gelten die Sonderreglungen (Fachraumbelehrung!).
3. Das Öffnen der Fenster ist nur nach Anweisung der Lehrkräfte gestattet. Beim Verlassen des Raumes sind die Fenster zu schließen und das Licht im Raum zu löschen.
4. Während des Unterrichtstages unterliegen die Schüler/innen der Aufsichtspflicht der Schule. Sie halten sich deshalb grundsätzlich im Aufsichtsbereich der Schule auf.
5. Handys und alle Arten von elektronischen Unterhaltungsmedien (PDA, MP3-Player usw.) sind während der Unterrichtszeiten ausgeschaltet und in Schultaschen aufzubewahren. Die Benutzung eines Handys oder anderer o.g. Medien im Zusammenhang mit Klassenarbeiten, Klausuren, Tests und ähnlichen Leistungsüberprüfungen gilt als Täuschungsversuch und wird in Übereinstimmung mit den Regelungen im Schulgesetz geahndet. Für Schäden an eingesammelten Geräten wird nicht gehaftet.
6. Die Benutzung privater digitaler Endgeräte (Tablets etc.) ist ab Klassenstufe 9 erlaubt. Es gelten die unten aufgeführten Ergänzungen.
7. Im Schulgebäude dürfen nur fest verschließbare Getränke transportiert werden.
8. Speisen (aus dem Strand-Café oder vom Straßenverkauf) dürfen nur in entsprechenden Räumen (Strand-Café, Foyer II (H I) eingenommen werden.
9. Kaugummikauen während des Unterrichts ist nicht gestattet, weil eine Verschmutzung der Räume sowie der Möbel nicht ausgeschlossen werden kann.
10. Das Rauchen (einschließlich der Benutzung von E-Zigaretten und Verdampfern) ist auf dem Schulgelände verboten!
11. Im engen schulischen Bereich (Aufenthalt in der Schule sowie Teilnahme an schulischen Veranstaltungen) besteht ein striktes Verbot, Cannabisprodukte, gleich in welcher Menge und Form, mit sich zu führen. Dies gilt für alle Personen, die sich im Schulgebäude und auf dem Schulgelände aufhalten bzw. an schulischen Veranstaltungen (§ 26 SächsSchulG) teilnehmen.
4. Aufenthalt während der Frei- und Ausfallstunden und in der Mittagspause
1. In Ausfallstunden bleibt die Klasse in aller Regel in dem Unterrichtsraum der Ausfallstunde.
2. Freistunden können im Aufenthaltsraum verbracht werden.
3. Außerhalb des Aufsichtsbereiches der Schule besteht kein Versicherungsschutz über die GUVK Meißen.
5. Schulhofnutzung
1. Bewegungsspiele sind auf dem Hof, während der Hofpausen, auf den dafür vorgesehenen Flächen erlaubt. Dabei sind mit großer Rücksicht Belästigungen und Gefährdungen zu vermeiden und die Interessen und Bedürfnisse der anderen zu respektieren.
2. Werfen von Gegenständen aller Art ist grundsätzlich verboten.
6. Schulbesuch und Unterrichtsbefreiung
1. Die Sorgeberechtigten sind verantwortlich dafür, dass der Schüler im Unterricht und anderen verbindlichen Schulveranstaltungen teilnimmt. Sie sind ebenfalls verpflichtet, den Schüler für die Teilnahme an den Schulveranstaltungen zweckentsprechend auszustatten und den zur Durchführung der Schulgesundheitspflege erlassenen Anordnungen nachzukommen. (vgl. SchG.)
2. Bei Abwesenheit durch Krankheit oder anderen zwingenden Gründen ist das Sekretariat umgehend (am 1. Fehltag bis 8.00 Uhr) telefonisch zu benachrichtigen (Tel. 037206-2765 oder Fax 037206-2331). Eine schriftliche Entschuldigung ist spätestens am 3. Unterrichtstag durch die Sorgeberechtigten nachzureichen.
3. Bei häufig auftretenden Erkrankungen kann der Klassenleiter/Fachlehrer eine ärztliche Bescheinigung verlangen.
4. Bei angemeldeten Klausuren, Arbeiten und anderen angekündigten Leistungserhebungen ab Klasse 10 muss ein ärztliches Attest vorliegen.
5. Eine Beurlaubung vom Besuch der Schule ist lediglich in besonders begründeten Ausnahmefällen und nur auf rechtzeitigen Antrag (schriftlich) möglich. Der Antrag ist von den Sorgeberechtigten, bei volljährigen Schülern von diesen selbst zu stellen.
Der Schüler verpflichtet sich bei einer genehmigten Freistellung den versäumten Unterrichtsstoff nachzuholen.
6. Das Recht zur Beurlaubung bis zu zwei Unterrichtstagen hat der Klassenlehrer/Tutor, in den übrigen Fällen der Schulleiter.
7. Über die Befreiung von Unterrichtsstunden oder einer sonstigen verbindlichen Schulveranstaltung entscheidet der Klassenleiter.
8. Schüler werden vom Sportunterricht ganz oder teilweise befreit, wenn es ihr Gesundheitszustand erfordert. Werden gesundheitliche Gründe geltend gemacht, ist ein ärztliches Zeugnis vorzulegen. Schulsportbefreiungen aus gesundheitlichen Gründen, die den Zeitraum von 4 Wochen überschreiten, bedürfen der jugendärztlichen Bestätigung. Eine Sportbefreiung stellt keine Befreiung vom Unterricht dar, die Teilnahmepflicht bleibt bestehen.
9. Wenn ein Schüler durch sein Verhalten das Gemeinschaftsleben beeinträchtigt oder den Unterrichtsverlauf stört, werden pädagogische Maßnahmen ergriffen.
10. Fühlt sich ein Schüler aufgrund der gegen ihn ausgesprochenen pädagogischen Maßnahmen ungerecht behandelt, soll er zunächst den Fachlehrer und dann den Klassenlehrer um eine Aussprache ersuchen. Führt diese Aussprache zu keinem befriedigenden Ergebnis, kann der Schüler die Vermittlung Schülersprecher oder des Vertrauenslehrers in Anspruch nehmen. Außerdem hat der Schüler das Recht, den Sachverhalt aus seiner Sicht bei der Schulleitung vorzutragen.
11. Beschwerden von Eltern über einen Lehrer sollten zunächst dem betreffenden Lehrer vorgetragen werden. Führt diese Aussprache zu keinem Ergebnis, können sich die Eltern an die Schulleitung wenden. In jedem Fall muss der betroffene Lehrer zum Sachverhalt gehört werden.
7. Maßnahmen:
1. Bei Nichteinhaltung der Sauberkeit werden Ordnungsdienst/Klassensprecher verantwortlich gemacht.
2. Im Rahmen des Schulgesetzes § 39sind folgende Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen anzuwenden:
a) bei positivem Verhalten des Schülers: Ermutigung, Anerkennung, Lob, Dank.
b) bei Fehlverhalten des Schülers:
(nicht förmlich) Erziehungsmaßnahmen | förmliche Ordnungsmaßnahmen |
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Die genannten Erziehungsmittel können vom Fachlehrer, vom Klassenleiter, vom Schulleiter angewendet werden.
Der schriftliche Verweis wird in der Sekundarstufe I vom Klassenlehrer oder Schulleiter, in der Sekundarstufe II vom Schulleiter erteilt.
Für alle weiteren Ordnungsmaßnahmen ist der Schulleiter zuständig.
Ergänzungen:
zu 3.6.:
- Nutzung ab Klassenstufe 9,
- keine Haftung der Schule,
- Fachlehrer belehrt zur Nutzung in seinem Unterricht
- Lehrer kann begründet die Nutzung untersagen (temporär),
- KA und KK ausschließlich auf Papier,
- Beachtung Privatsphäre, Datenschutz und geistigen Eigentums (z.B. bei Fotografien von Tafelbildern, Präsentationen etc.),
- Internetnutzung nur nach Freigabe durch Lehrer,
- Kein Anspruch auf Lademöglichkeit in der Schule,
(Konferenzbeschluss vom 09. August 2010, überarbeitet: 10.09.2013 + 13.08.2018 + 02.07.2020 + 01.08.2022+11.10.2022+23.05.2024)