Zahnärztliche Reihenuntersuchung und Gruppenprophylaxe
Sehr geehrte Eltern,
hiermit möchten wir Sie über wichtige Termine und Informationen zur zahnärztlichen Versorgung Ihrer Kinder in den Klassenstufen 5 bis 7 informieren.
Das Gesundheitsamt des Landkreises Mittelsachsen plant vom 8. bis 10. Juni die zahnärztliche Reihenuntersuchung für die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5 bis 7. Wir bitten Sie, Ihren Vorsorgepass an diesen Tagen mitzubringen.
Am 25. und 26. Juni wird das Gesundheitsamt in den Klassenstufen 5 und 6 eine Gruppenprophylaxe durchführen. Auch hier ist es erforderlich, dass die Vorsorgepässe mitgebracht werden.
Zu diesem Zweck werden die Adressen der Schülerinnen und Schüler an das Gesundheitsamt übermittelt. Auf Wunsch können Sie als Eltern während der Untersuchungen anwesend sein.
Sollten Sie der Durchführung der zahnärztlichen Untersuchungen widersprechen, weisen wir darauf hin, dass eine ärztliche Bescheinigung über die Durchführung der jeweiligen Untersuchung an dem Untersuchungstermin in einem verschlossenen Umschlag beim Schulleiter vorzulegen ist. Dies gilt, sofern Sie die Untersuchungen nicht durch das Gesundheitsamt vornehmen lassen möchten.
Die genannten Maßnahmen basieren auf dem § 26a des Sächsischen Schulgesetzes sowie der Sächsischen Schulgesundheitspflegeverordnung.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
C. Bittmann (SSL)